Erwartungen an die Eltern

01. Bei Schulversäumnissen müssen die Eltern der Schule möglichst sofort, spätestens am 2. Tag das Fehlen entschuldigen. Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.

 

02. Die Lehrkräfte und die Schulleitung sind gerne nach vorheriger Absprache zu sprechen.

Nur in besonders dringenden Fällen ist dieses auch in den Pausen möglich.


Darüber hinaus ist es wichtig für uns, dass…


* Entschuldigungen rechtzeitig abgegeben werden.


* Adressänderungen sofort im Schulbüro mitgeteilt werden.

 

* die Schultasche täglich durchgesehen wird.


* Rückfragen und Mitteilungen der Schule umgehend beantwortet und wieder zur Schule
mitgegeben werden.


* alle Briefe und Informationen der Schule gelesen und bis zum Termin aufbewahrt werden.


* morgens alle Stifte angespitzt in der Federtasche liegen.


* das Kind ein gesundes Frühstück mit in die Schule bekommt (wir freuen uns, wenn Sie
umweltfreundliche Verpackungen – keine Alufolie! – verwenden und von Softgetränken absehen).


* sauberes Sportzeug in einem Turnbeutel mitgebracht wird.


* Handys zu Hause bleiben.


* Spielzeug (auch Sammelkarten) nicht mit in die Schule gebracht werden, es sei denn,
es gibt einen schulischen Anlass, der dies temporär erlaubt.


* die Kinder der Witterung angemessene Kleidung tragen, z.B. bei trockenem Wetter
keine Gummistiefel, bei sehr kühlem Wetter keine kurzen Hosen.

 

* Geldbeträge bitte immer in einem beschrifteten Briefumschlag bei dem Klassenlehrer abgegeben werden.

 

* Smartwatches während des Unterrichtsvormittages ausgeschaltet im Schulranzen liegen.

 

Datenschutz

Seit dem 25.5.2018 gibt es eine neue Datenschutzgrundverordnung. Sie besagt, dass die Schule persönliche Daten von Schülerinnen, Schüler und Eltern bei einem erforderlichen Bedarf verarbeiten darf.

Bei Schülerinnen und Schülern sind dies:

- Vor- und Familienname
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- Adressdaten ( auch digitale Daten)
- Staatsangehörigkeit
- Herkunfts- und Verkehrssprache
- Konfession
- Krankenversicherung
- Leistungs- und Schullaufbahn-Daten
- Daten über das allgemeine Lernverhalten, das Sozialverhalten sowie
beabsichtigter Bildungs- oder Berufsweg nach Entlassung aus der Schule
- die Ergebnisse der schulärztlichen, schulpsychologischen und
sonderpädagogischen Untersuchungen
- Daten über sonderpädagogischen Förderbedarf und Gesundheitsdaten, soweit
   sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind.

 

bei Eltern handelt es sich um:

- Name, Adressdaten (auch digitale Daten)

Schülerinnen, Schüler und Eltern haben die erforderlichen Angaben zu machen.

 

Zur Erfüllung der Schulpflicht, übermittelt die Meldebehörden den Schulen am Moor  folgende Daten der im jeweiligen Schulbezirk gemeldeten Kinder, die in dem folgenden Jahr erstmals schulpflichtig werden, oder die im laufenden Schuljahr in den Schulbezirk zuziehen:

-Vor- und Familiennamen,
- Tag und Ort der Geburt,
- Geschlecht,
- gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen     sowie Anschrift),
- abweichend hiervon in Fällen des § 51 Absatz 5 Nummer 2 des  Bundesmeldegesetzes Vor- und Familiennamen nur der Personen, bei denen das Kind wohnt,
- Staatsangehörigkeiten,
- Anschrift.

 

 

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird aus den Reihen der Erziehungsberechtigten jeder Klasse gewählt. Jedes Elternteil hat dabei eine Stimme für sein Kind. Alleinerziehende Elternteile haben zwei Stimmen.

Der Elternbeirat setzt sich aus jeweils drei Elternvertretern der einzelnen Klassen zusammen, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden.

Aus den Gewählten Mitgliedern des Elternbeirates wird der Schulelternbeirat gewählt. Auch hier wird aus den Reihen der Anwesenden ein Schulelternbeiratsvorsitzender und ein Stellvertreter gewählt.

Auch bestimmt die Schulelternbeiratsversammlung einen Vertreter für den Kreiselternbeirat.

 

Aufgaben des Elternbeirats/Schulelternbeirats:

Laut Schulgesetz ist der Elternbeirat die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Konkret sind das z. B.

  • stimmberechtigte Teilnahme an Schulkonferenzen
  • Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
  • Mitgestaltung des Schullebens in Arbeitskreisen, wie z. B. Neugestaltung des Schulhofes
  • Vermittlung in Konfliktsituationen