Schulordnung
Unsere Schulordnung
Wir wünschen uns unsere Schule alle einen Ort,
zu dem wir gerne kommen und an dem wir uns wohlfühlen.
01. Wir wählen mit Hilfe unseres Schulwegeplanes den sichersten Schulweg für uns aus und
gehen auf diesem ohne Umwege direkt zur Schule und von dort wieder nach Hause oder in
den Hort.
02. Wir gehen freundlich und rücksichtsvoll miteinander um. Damit jeder gut lernen kann,
unterstützen wir uns und vermeiden Störungen.
03. Wir behandeln unsere eigenen Sachen, ebenso die Sachen der anderen, sowie die Spielsachen,
Möbel, Schulbücher, Hefte und den gesamten Klassenraum mit Sorgfalt. Wenn etwas kaputt
geht, sagen wir Bescheid. Aus Sicherheitsgründen bringen wir keine gefährlichen und wertvollen
Gegenstände mit in die Schule.
04. Wir verhalten uns umweltbewusst und schützen insbesondere unsere Außenanlagen und
Spielgeräte.
05. Die Pausen nutzen wir, um uns zu begegnen, zu bewegen und zum Entspannen. Dabei halten
wir uns an die Pausenordnung.
06. Die Schüler und Schülerinnen ziehen ihre Jacken, Mützen und Handschuhe an der Garderobe aus und
hängen diese an ihrem Kleiderhaken auf.
07. In den Pausen ziehen die Kinder ihre Jacken entsprechend der Witterung an.
Die Pausenaufsicht entscheidet hierüber.
08. Die Kinder wechseln ihre Schuhe und betreten den Klassenraum mit Hausschuhen.
(Standort Ostrohe; in Süderholm gilt dieses von den Herbstferien bis zu den Osterferien)
09. Nach dem Sportunterricht wechseln die Kinder ihre Kleidung.
10. Die Kinder spielen nicht barfuß auf dem Schulhof.
11. Wir halten uns an die Toilettenordnung.
12. Wir bemühen uns aktiv im Unterricht mitzuarbeiten und zu lernen.
13. Die Lehrer unterstützen die Kinder dabei, einen bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen.
14. Die Eltern unterstützen ihre Kinder aktiv im Lernprozess und geben ihnen für ihre Aufgaben
Raum und Zeit. Sie unterstützen ihre Kinder darin, die Pflichten des Schullebens ernst zu
nehmen und Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen.
Konsequenzen, mit denen bei einem Verstoß gegen die Schulordnung zu rechnen ist:
a. Entstandener Schaden muss von dem Kind, gegebenenfalls mit Hilfe der Eltern, beseitigt
werden.
b. Um ein Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln, sollen die Kinder nach Möglichkeit im
Gespräch mit dem Lehrer / der Lehrerin und gegebenenfalls mit den Eltern selbstständig
Handlungskompetenzen oder Lösungen finden.
c. Bei schwerwiegenden Verstößen oder wiederholter Nichtbeachtung der Regeln tritt § 25
des Schulgesetzes in Kraft.